Pflegevergütung für alle Strümpfe


Neue Richtlinie hilft Patienten
Pflegevergütung für alle Strümpfe

Bisher erhielten Pflegedienste für das An- und Ausziehen leichter Kompressionsstrümpfe der Klasse 1 keine Vergütung. Diese für Patienten ungünstige Regelung gehört jetzt der Vergangenheit an.

Kompressionsstrümpfe erleichtern Venen die Arbeit

Häufig verordnen Ärzte Patienten, die an einer Venenschwäche oder einem Thromboserisiko leiden, Kompressionsstrümpfe, um den Rückfluss des Blutes aus den Beinen zum Herzen hin zu unterstützen. Ärzte können Strümpfe in vier unterschiedlich starken Kompressionsklassen verschreiben. Die leichteren Strümpfe der Klasse 1 befanden sich aber selten darunter, weil die Pflegekräfte das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen bisher erst ab Klasse 2 bezahlt bekamen.

Patientenfreundliche Neuregelung

„Gerade für ältere Menschen mit arteriellen Verschlusskrankheiten, die Kompressionsstrümpfe tragen sollten, ist die Änderung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ein Segen“, meint der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie Prof. Markus Stücker. „Der zeitliche Aufwand, Strümpfe der Klasse 1 oder 2 anzulegen, ist ähnlich hoch“, erläutert Stücker. Besonders für ältere Menschen mit Venenleiden sind die leichteren Strümpfe oft von Vorteil: Strümpfe höherer Kompressionsklasse führen durch den hohen Druck teilweise zu Schmerzen beim Laufen und sogar zu Durchblutungsstörungen im Gewebe. „Ohne das Tragen der Strümpfe schwellen die Beine jedoch stark an und die Einschränkungen für die Patienten sind groß“, betont Stücker.

Quelle: Ärztezeitung

Weiterführende Informationen vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur aktuellen Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege

News

Blutdruck messen - aber richtig!
Blutdruck messen - aber richtig!

Kardinalfehler vermeiden

Den Blutdruck selbst zu messen ist für viele Menschen Routine. Automatische Blutdruckmessgeräte für zuhause sind aber nur vermeintlich leicht zu bedienen – denn einige Regeln müssen auch hier beachtet werden, um verlässliche Werte zu erhalten.   mehr

Konsequentere Zahnvorsorge für Kleinkinder
Konsequentere Zahnvorsorge für Kleinkinder

Nun im U-Heft dokumentiert

Je früher eine Vorsorge beginnt, und je gewissenhafter sie eingehalten wird, desto besser ist ihre Wirkung. Das gilt auch und ganz besonders für die zahnärztliche Vorsorge. Damit die Untersuchungen nicht vergessen werden, werden sie nun im Untersuchungsheft für Kinder integriert.   mehr

Mundgesundheit in der Menopause
Mundgesundheit in der Menopause

Zum Schutz der Zähne

Die Hormonumstellung in den Wechseljahren schlägt nicht nur auf Eierstöcke, Gefäße und die Knochensubstanz. Auch Mund und Zähne leiden und müssen deshalb besonders geschützt werden.   mehr

Krebs durch ungesunden Lebensstil
Krebs durch ungesunden Lebensstil

Übergewicht und falsche Ernährung

Krebs ist in Deutschland die zweit häufigste Todesursache – nur an Herz-Kreislauf-Erkrankungen sterben mehr Menschen. Viele dieser Krebserkrankungen ließen sich durch eine gesündere Ernährungsweise verhindern.   mehr

Zoster-Impfung schützt das Gehirn

Ältere und jüngere Frau liegen zusammen gutgelaunt auf einer Picknickdecke im Gras.

Jede fünfte Demenz vermeidbar?

Die Zosterimpfung schützt offenbar nicht nur vor der schmerzhaften Gürtelrose. Neue Studien zeigen, dass sie auch vor Demenz bewahren kann.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Röntgen-Apotheke
Inhaber Dipl.-Pharm. Abdelazim Sarhan
Telefon 0211/79 03 33
Fax 0211/7 90 03 34
E-Mail info@roentgen-apotheke-duesseldorf.de